Durchleitungsvergütung

Wechselt ein Stromkunde seinen Stromanbieter, so muss dieser neue Anbieter in der Lage sein, seinen Strom zum Kunden durchzuleiten. Eine Durchleitungsvergütung muss nun mit dem bisherigen Anbieter abgeschlossen werden. Der alte Stromanbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet den Strom des neuen Anbieters zum Stromkunden durch zulassen. Eine Netznutzungsgebühr oder ein Durchleitungsentgelt darf für diese Weiterleitung nicht verlangt werden.

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