Durchleitung

Beim Wechsel des Stromanbieters muss der Strom des neuen Anbieters zu Ihnen durchgeleitet werden. Eine Durchleitungsvergütung zahlt dann der neue Anbieter an den bisherigen. Der Netzbetreiber ist vom Gesetz verpflichtet, den Strom zu Ihnen weiterzuleiten.

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