Ich wehre mich gegen die Strompreiserhöhung!

In regelmäßigen Abständen kündigen die Stromanbieter horrende Preiserhöhungen an. Ihre Geschäftsgrundlage ist die Abhängigkeit der modernen Gesellschaft von der Ware Strom. Dabei bezieht die überwiegende Mehrheit der Menschen Deutschland ihre elektrische Energie von den G4, dem großen Vier. Von der Liberalisierung Europas versprechen sich diese weiteres Expansionspotential. Um diesen Expansionsdrang zu finanzieren, brauchen die Konzerne große Mengen Kapital. Diese besorgen sie sich traditionell in den finanzstarken Märkten, wie Deutschland.

Perfide Methoden

Über höhere Strompreise füllen die Verbraucher, wie gemolkene Kühe, die Kassen der Anbieter. Dabei profitieren sie noch zusätzlich von den Mechanismen des Kapitalmarktes. Dies läuft über die Börse, wobei Preiserhöhungen durch die Anleger honoriert werden. Das heißt, über den Aktienmarkt wird dem Unternehmen immer mehr Liquidität zur Verfügung gestellt. Diese Finanzmittel dienen dem Ausbau der monopolförmigen Machtposition in ganz Europa. Sobald sich aber die Position der Anbieter auf dem europäischen Kontinent gefestigt hat, können sie noch stärker als heute den Preis nach Gutdünken festlegen. Denn der Wert am Markt bestimmt sich nach dem Preis, den der Kunde zu zahlen bereit ist, und da ist noch Ende noch nicht erreicht.

Belebende Konkurrenz

Allseits wird die mangelnde Konkurrenzsituation beklagt, denn der Markt wird von vier Stromanbietern dominiert. Die Angst der Kunden um die Versorgungssicherheit verhindert dabei den Wechsel zu Billigstromanbietern, deren Ruf auch mit den kostenintensiven Imagekampagnen der Big 4 madig gemacht wird. Das Konkurrenz nicht ausschließlich positive Effekte hervorruft, zeigen Beispiele wie die USA, wo trotz höchstem technischen Standard aus Wettbewerbsgründen die Pflege des Netzes vernachlässigt wird, was zu regelmäßigen spektakulären Stromausfällen führt.

Die Lösung

Die Lösung liegt darin die Zahlungen für den Strom zu verweigern und zwar solange, bis gerichtlich und durch die Kartellbehörde festgestellt wurde, dass der Preis nicht unter sittenwidriger Ausnutzung der Marktmacht zustande kam. Laut Grundgesetz Art. 14 Abs. 2 verpflichtet Eigentum; damit ist auch der Gesetzgeber aufgefordert dementsprechend zu handeln. Der Druck der Kunden muss also an diesem Hebel ansetzen, etwa über Petitionen oder Demonstrationen als demokratische Formen des Protests.