Freie Wahl des Stromanbieters

Der Strommarkt ist seit dem Jahr 1999 liberalisiert. Seit diesem Zeitpunkt kann jeder Kunde seinen Stromanbieter frei wählen und ist nicht mehr auf den örtlichen Versorger angewiesen. Unabhängig vom gewählten Versorger besteht jedoch weiterhin ein Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber. Dieser beinhaltet unter anderem die Pflicht, ihm auf Anfrage die Zählerstände mitzuteilen oder seinem Ableser Zugang zum Zähler zu gewähren. Der Netzbetreiber benötigt die Zählerstände, um seinerseits mit dem gewählten Anbieter die Kosten der Netznutzung abzurechnen.