Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Bürger, der ab 2008 ein Haus verkaufen oder vermieten, verpachten oder verleasen möchte, braucht einen Energieausweis. Bei der Vermietung ist ein Energieausweis jedoch nur bei Mieterwechsel notwendig. Der Energieausweis muss bei Gebäuden ab 1000 Quadratmeter Nutzungsfläche sichtbar aushängen, ansonsten muss er auf Anfrage vorgelegt werden.

Fazit

Die Notwendigkeit eines Energieausweises ist von der Größe und dem Baujahr bzw. dem Jahr der Bauantragstellung abhängig.