Was bewirkt der Energieausweis?

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird der Begriff Energieausweis verwendet. Durch den Energieausweis für Gebäude erhalten Mieter oder Käufer vor Vertragsabschluss die Möglichkeit, den Energiebedarf bzw. Verbrauch ihres Wunschobjektes zu erfahren und können die Aufwendungen mit anderen Gebäuden vergleichen und als Kosten mit einkalkulieren, da die Heizkosten einen hohen Betriebskostenanteil darstellen. Für Vermieter oder Verkäufer kann der Energieausweis als Marketinginstrument genutzt werden, denn Wohnungen mit niedrigen Nebenkosten lassen sich besser vermarkten.
Wohnungsunternehmen können anhand der Ausweisdaten besser über Modernisierung, Instandhaltung oder Verkauf des Objektes entscheiden.

Energieausweis für mehr Transparenz

Der Energieausweis soll Transparenz in den Immobilienmarkt bringen, wobei diese durch die zwei Formen: 1. Bedarfsausweis und 2. Verbrauchsausweis mittlerweile gemindert ist.

  • Bei einem Bedarfsausweis werden die Kosten durch eine ingenieuersmäßige Bedarfserfassung berechnet und ausgewiesen. Dazu sind detaillierte Daten nötig, die kein Nutzungsverhalten beschreiben. Der Energiebedarf ist abhängig von der Qualität der Heizungsanlage und der Größe des Gebäudes, von der Anzahl der Fenster, Wände, oder Dächer bzw. Baumaterialien u.a..

  • Der Verbraucherausweis stellt den gemessenen Energieverbrauch in Form einer Analyse der Heizkostenabrechnungen vergangener Zeiträume dar und belegt somit das Nutzungsverhalten, von dem allein der Verbrauch auch abhängig ist. Die Erstellung des Verbraucherausweises ist einfach und kostengünstig.

Für beide Varianten gilt, dass sie 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sind.