Gesetzliche Änderungen

Bisher war nach dem Gesetz der Energieausweis nur für Neubauten ab 2002 Pflicht. Ab dem 01.07.2008 gelten nun folgende Regeln:

  • Für Altbauten mit weniger als vier Wohnungen und einem Baujahr vor 1965 gilt Ausweispflicht.

  • Bei Gebäuden, deren Bau zwischen 1966 und 1977 fertiggestellt wurden, ist ein Pflichtbesitz des Ausweises ab 01.01.2009 vorgesehen.

  • Für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder deren Bau ab 1978 fertiggestellt wurde, kann man zwischen bedarfsorientierter und verbrauchsorientierter Form wählen und den Ausweis erst ab 01.01.2009 anschaffen bzw. besitzen.

  • Hingegen muss der notwendige Energieanteil für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ab dem 01.10.2008 bedarfsgerecht ermittelt werden.

  • Für Nichtwohngebäude gilt, dass sie ab 01.07.2009 einen Energieausweis haben müssen - welcher Form - ist frei wählbar.