Gesetzliche Änderungen

Bisher war nach dem Gesetz der Energieausweis nur für Neubauten ab 2002 Pflicht. Ab dem 01.07.2008 gelten nun folgende Regeln:
Für Altbauten mit weniger als vier Wohnungen und einem Baujahr vor 1965 gilt Ausweispflicht.
Bei Gebäuden, deren Bau zwischen 1966 und 1977 fertiggestellt wurden, ist ein Pflichtbesitz des Ausweises ab 01.01.2009 vorgesehen.
Für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder deren Bau ab 1978 fertiggestellt wurde, kann man zwischen bedarfsorientierter und verbrauchsorientierter Form wählen und den Ausweis erst ab 01.01.2009 anschaffen bzw. besitzen.
Hingegen muss der notwendige Energieanteil für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ab dem 01.10.2008 bedarfsgerecht ermittelt werden.
Für Nichtwohngebäude gilt, dass sie ab 01.07.2009 einen Energieausweis haben müssen - welcher Form - ist frei wählbar.